Anerkennung ausländischer Fahrausweise
Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, hat genau ein Jahr lang Zeit, seinen ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzuwandeln.
Wie kommen Sie zu einem schweizerischen Führerausweis?
Ein Jahr nach dem Zuzug in die Schweiz verliert der ausländische Fahrausweis automatisch seine Gültigkeit. Strupi’s Fahrschule GmbH empfiehlt, die einjährige Umwandlungs-Frist nicht bis zum letzten Tag auszureizen, da auch in der Schweiz die bürokratischen Wege manchmal etwas länger dauern können. Wer die einjährige Frist verpasst und trotzdem in der Schweiz ein Fahrzeug lenken will, kommt nämlich nicht darum herum, den Weg zum Führerausweis von A bis Z
zu absolvieren. Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld.
Achtung: Im Ausland erworbene Führerausweise werden nur dann anerkannt, wenn sie während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erworben wurden und dies entsprechend bestätigt werden kann.
Alle weiteren Bedingungen finden Sie auf dem offiziellen Gesuchsformular zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises.
Obligatorische praktische Prüfung / Kontrollfahrt
Länder OHNE Kontrollfahrt-Pflicht
Folgende Länder sind von der Kontrollfahrt-Pflicht ausgenommen:
- alle EU-/EFTA-Länder
- Andorra
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Südkorea
- Marokko
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Singapur
- Taiwan
- Tunesien
- USA
Länder MIT Kontrollfahrt-Pflicht
Wurde Ihr Führerausweis in einem anderen Land ausgestellt, wird dringend empfohlen, sich ausreichend auf die Kontrollfahrt vorzubereiten.
Achtung: Sie haben nur einen Versuch. Wer die Kontrollfahrt nicht beim ersten Versuch besteht, darf in der Schweiz nicht mehr Auto fahren, bis er den Führerausweis im ordentlichen Verfahren erworben hat.
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