Weg zum Führerausweis

Der Weg zum Führerausweis


Auf dem Weg zum unbefristeten Führerausweis gibt es einige praktische und administrative Hürden zu überwinden. Da kann man schnell einmal den Überblick verlieren. Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass man eine zwingende Frist verschläft – und dann die ganze Prozedur nochmals von vorne beginnen kann. Damit dir das nicht passiert, findest du nachfolgend eine Übersicht über alle wichtigen Themen und Termine auf dem Weg zum Führerausweis.

Erste Schritte – vom Gesuch zum Lernfahrausweis

1. Lernfahrgesuch besorgen & Personalien bestätigen lassen

Der erste Schritt auf dem Weg zum Führerausweis ist das Besorgen des Lernfahrgesuches. Du kannst das Gesuch ganz einfach auf der Seite des Zürcher Strassenverkehrsamtes herunterladen. Alternativ liegt das Formular beim Strassenverkehrsamt oder bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung in Papierform auf. Das ausgefüllte Lernfahrgesuch kann frühestens nach erreichen des Mindestalters (17 Jahre) eingereicht werden. Wird das Gesuch erstmals eingereicht, so musst du ausserdem persönlich deine Personalien bestätigen lassen – entweder bei der Einwohnerkontrolle bzw. Gemeindeverwaltung oder beim Strassenverkehrsamt. Dies geschieht durch Mitbringen einer gültigen Identitätskarte. Das Strassenverkehrsamt erhebt dafür eine Gebühr von 20 Franken; bei der Einwohnerkontrolle werden teilweise ähnliche Gebühren erhoben. Dem Lernfahrgesuch sind weitere Dokumente beizulegen.

Wichtig:
Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises angerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.

2. Nothelferkurs absolvieren

Als nächstes ist der Nothelferkurs an der Reihe – es sei denn, du bist bereits im Besitz eines Nothelferausweises und dieser ist nicht älter als 6 Jahre. Den Kurs kannst du direkt bei Strupi’s Fahrschule GmbH besuchen. Du erlernst in unseren Kursen Nothilfe zu leisten, um im Ernstfall Leben zu retten, dies in einem oder zwei Tagen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Nothelferkurses erhältst du eine Bescheinigung. Diese ist dem Lernfahrgesuch im Original beizulegen.

3. Sehtest absolvieren

Nach dem Nothelferkurs geht’s weiter zum Sehtest – es sei denn, du hast in den letzten 24 Monaten bereits einen solchen absolviert.
Der Sehtest kann bei jedem anerkannten Optiker oder Augenarzt absolviert werden. Wir empfehlen dir jedoch die Firma Ammann Optik in Winterthur. Nimm zum Termin unbedingt deine Identitätskarte und dein Lernfahrgesuch mit. Der Optiker muss nämlich direkt auf dem Gesuch notieren, ob du zum Autofahren eine Brille benötigst oder nicht.

4. Passfoto machen lassen

Auf den Lernfahrausweis musst du im dafür vorgesehenen Feld ein aktuelles, farbiges Passfoto aufkleben. Achte unbedingt darauf, dass das Passfoto eine Grösse von 35 x 45 mm hat. Geeignete Fotoautomaten findest du an den meisten Bahnhöfen oder in grösseren Einkaufszentren. Achtung: Selber angefertigte Passfotos (z.B. zuhause fotografiert und ausgedruckt) werden nicht akzeptiert.

5. Lernfahrgesuch unterschreiben & einschicken

Als Letztes musst du nur noch das Lernfahrgesuch unterzeichnen, die Identitätsbestätigung sowie die Nothelferkurs-Bescheinigung im Original beilegen, das Couvert verschliessen, frankieren und per Post dem Strassenverkehrsamt zukommen lassen.

Mittendrin – von der theoretischen bis zur praktischen Prüfung

6. Theorieprüfung: anmelden, lernen, absolvieren

Nach dem Einreichen des Lernfahrgesuches erhältst du vom Strassenverkehrsamt den Anmeldeschein bzw. das Login für die Online-Anmeldung zur Theorieprüfung. (Falls du bereits mit 15 oder 16 Jahren die Basistheorie „Kat A1“ abgelegt hast, fällt dieser Punkt weg.)
Um dich optimal auf die Theorieprüfung vorzubereiten, empfehlen wir das trainieren mit den Lernsoftwares von Theorie24. Bei diesen Programmen übst du mit den Originalen Prüfungsfragen und bist so möglichst gut für die Prüfung vorbereitet. Auch bieten gewisse Fahrschulen Verkehrsregeltheorie-Kurse (VRT) an. In diesen VRT-Kursen bekommst du alle wichtigen Hilfsmittel wie Theoriebuch oder Lernfragen und wirst zusätzlich in Bereichen wie Signale und Markierungen, Vortritt, Einspuren und Verhalten gegenüber anderen Verkehrspartnern geschult. Die Mehrkosten, die du hier auf dich nimmst, werden dir später im praktischen Fahrunterricht zugutekommen. Du fühlst dich durch das Besuchen der VRT-Kurse sowie das Lernen zu Hause in Theoriefragen sattelfest? Dann melde dich bequem im Internet für die Theorieprüfung an. Strupi’s Fahrschule GmbH wünscht dir viel Erfolg!

7. Lernfahrausweis & Fahrstunden

Du hast die Theorieprüfung bestanden? Gratulation! In wenigen Tagen erhältst du vom Strassenverkehrsamt deinen Lernfahrausweis. Dieser ist 24 Monate gültig und berechtigt zum Besuch von Verkehrskundeunterricht und praktischen Fahrstunden, sowie zu Privatfahrten mit einer Begleitperson. Nun geht’s also ab auf die Strasse! Beachte dabei aber Folgendes:
• Der Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen.
• Suche für deine ersten Fahrversuche unbedingt einen Fahrlehrer auf.
• Informiere dich im Internet oder in deinem Umfeld über die Fahrschule. Achte bei der Wahl des Fahrlehrers darauf, dass er ein sauberes und sympathisches Auftreten hat. Du solltest dich bei deinem Fahrlehrer wohlfühlen, denn nur so kannst du Höchstleistungen erbringen.
• Nur ein geschulter Fahrlehrer kann dir das solide Basiswissen als Lenker eines Motorfahrzeuges lehren, sodass du anschliessend die praktische Führerprüfung bestehst.
• Privatfahrten dienen der Vertiefung des in der Fahrstunde Erlernten und können Fahrstunden mit dem Fahrlehrer nicht ersetzen.
• Privatfahrten sind nur mit einem Begleiter gestattet, der das 23. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzt. Dieser darf nicht mehr auf Probe sein.

8. Verkehrskundeunterricht (VKU)

Da du nun deinen Lernfahrausweis besitzt, kannst du dich zum obligatorischen Verkehrskundeunterricht (VKU) anmelden. Ausgenommen sind Inhaber der Kategorie A / A35kW oder A1. Der VKU und die praktischen Fahrstunden können gleichzeitig besucht werden. Der VKU wird bei einem Fahrlehrer absolviert und dauert 8 Stunden (4 x 2 Stunden oder 2 x 4 Stunden). In diesen Lektionen wirst du in den Bereichen Verkehrssehen, Verkehrsumwelt, Verkehrsdynamik und Verkehrstaktik geschult, damit du verstehst, wie wichtig eine sichere,
defensive und verantwortungsbewusste Fahrt ist.
Hier noch einige Tipps zum VKU:
• Besuche den VKU möglichst am Anfang deiner praktischen Fahrausbildung, so fällt dir der Fahrunterricht einiges leichter und du sparst Zeit und Geld.
• Der VKU hat kein Verfallsdatum. Ein Grund mehr, der für ein zügiges und frühzeitiges absolvieren spricht.

9. Praktische Führerprüfung

Sobald du und dein Fahrlehrer das Gefühl habt, dass du prüfungsreif bist, wird er dich zur praktischen Führerprüfung anmelden. Am erhaltenen Prüfungstermin erscheinst du mit deinem Fahrlehrer pünktlich im Strassenverkehrsamt. Danach wird deine Fähigkeit durch einen Experten vom Strassenverkehrsamt geprüft. Dies geschieht im Rahmen einer Kontrollfahrt, bei der entschieden wird, ob du fähig bist, ein Motorfahrzeug vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.
Informationen zur Prüfung:
• Um ein stattfinden der Prüfung zu gewährleisten, benötigst du einen gültigen Reisepass oder Identitätskarte sowie deinen Lernfahrausweis.
• An deiner Führerprüfung wirst ausschliesslich du und der Experte im Fahrzeug sein. Dein Fahrlehrer wartet auf dich im Strassenverkehrsamt.
• Die Prüfung absolvierst du in dem Fahrschulfahrzeug deiner gewählten Fahrschule. Dieses kennst du bereits bestens, sodass hier keine unnötigen Fehler auftreten. Strupi’s Fahrschule GmbH wünscht bei der praktischen Prüfung viel Erfolg!

10a. Bestanden

Gratulation, du hast die praktische Führerprüfung bestanden! In den nächsten Tagen wird dir der Führerausweis auf Probe zugestellt. Somit darfst du nun selbständig und ohne Begleitperson Motorfahrzeuge der Kategorie B führen.

10b. Nicht bestanden

Schade, du hast die praktische Führerprüfung leider nicht bestanden! Suche nun nochmals deinen Fahrlehrer auf und bespreche mit ihm die Dinge, an denen du gescheitert bist. Mit einigen zusätzlichen Fahrstunden wird es sicher das nächste Mal klappen. Bestehst du die Führerprüfung ein zweites Mal nicht, kannst du nur mit der Bescheinigung eines Fahrlehrers zum dritten und letzten Versuch zugelassen werden. Bestehst du dann die Prüfung erneut nicht, kannst du nur mit Hilfe eines Eignungstests zu einer vierten Prüfung zugelassen werden.

Zielgerade – vom "Brief auf Probe" zum unbefristeten Führerausweis

11. Führerausweis auf Probe

Nach bestandener Führerprüfung erhältst du den Führerausweis erstmals auf Probe. Diese Probezeit dauert 3 Jahre und bringt einige Verpflichtungen mit sich. Unter anderem muss du folgendes beachten:
• Während der Probezeit musst du den obligatorischen Weiterbildungskurs besuchen. Seit 2020 ist der ehemals zweitägige Zweiphasenunterricht (WAB 1 und WAB 2) an einem Tag zu absolvieren. Alle Infos dazu findest du unter Punkt 12 "Der WAB-Kurs".
• Es ist dir während der Probezeit untersagt, unter Alkoholeinfluss ein Motorfahrzeug zu führen.
• Wird dir während der Probezeit der Führerausweis entzogen, verlängert sich die Probezeit automatisch um 12 Monate.
• Wird der Führerausweis ein zweites Mal entzogen, verfällt er.

12. Der WAB-Kurs

So, schon fast am Ziel. Einer der letzten Schritte ist das Besuchen der obligatorischen Weiterausbildung für Neulenker. Dieser sogenannte WAB-Kurs, bis 2019 bekannt als Zweiphasenausbildung, findet seit dem Jahr 2020 an einem Tag statt. Achtung: Der WAB-Kurs muss zwingend innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung absolviert werden.

An diesem Tag wird deine Fähigkeit, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor Entstehung zu erkennen und zu vermeiden, nochmals verbessert. Ausserdem wird dein Bewusstsein für deine eigenen Fähigkeiten geschärft, sowie dein umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren weiterentwickelt.

Wichtig:
Wer vor dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, muss die Weiterbildung innerhalb von 3 Jahren nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.
Wer nach dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, muss die Weiterbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.

13. Unbefristeter Führerausweis

Den unbefristeten Führerausweis erhältst du nach Ablauf der Probezeit, wenn du den obligatorischen WAB-Kurs besucht hast und eine Bescheinigung dessen vorliegt. Achtung: Bei einigen Kursanbietern musst du die Bestätigung selbständig einen Monat vor Ablauf der Probezeit beim Strassenverkehrsamt einreichen. Am besten, du programmierst dir auf deinem Handy frühzeitig eine Erinnerung für diese Frist, denn sie geht immer wieder vergessen.

Ziel!

Und dann hast du dein Ziel erreicht! Herzliche Gratulation! Eine gute Fahrt wünscht Strupi’s Fahrschule

JETZT MIT UNS KONTAKT AUFNEHMEN GUTSCHEIN BESTELLEN
Share by: